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Tips und Richtlinien zum Briefeschreiben
Folgende Grundelemente sollten in der Regel in jedem Appell enthalten sein:
Vorstellung des Absenders mit Name und Adresse
Vorstellung des Opfers und seiner Lage - Erwähnung der Vorgeschichte, Form der Menschenrechtsverletzung usw. im vorliegenden Fall;
Argumentation mit Bezug auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 oder andere Menschenrechtsübereinkommen
Ausdruck persönlicher Betroffenheit
Absicht des Schreibens (je nach Angabe in der Aktionsanleitung: Bitte um Freilassung, Aufklärung, Umwandlung eines Todesurteils o.ä.)
Schlußformel
Unterschrift
Hinweise zur Form:
Immer höflich (aber bestimmt) und korrekt schreiben, damit das Schreiben nicht als unsachlich abgetan werden kann.
Nur an die in der Aktionsanleitung angegebenen Adressen schreiben.
Immer die in der Aktionsanleitung gegebenen Hinweise beachten.
Alle Briefe, Telegramme, Telefaxe usw. sollten individuell abgefaßt werden. Erfahrungsgemäß sind Schablonenbriefe nicht sehr wirksam (sie können wie Postwurfsendungen wirken).
Formulieren Sie den Brief nur in einer Sprache, die Sie sicher beherrschen! Ein korrekt formulierter Brief auf deutsch hinterläßt einen besseren Eindruck als einer in mangelhaftem Spanisch oder Türkisch. Regierungsstellen haben im allgemeinen Dolmetscher zur Verfügung.
Sofern nichts anderes angegeben ist, kann ai erwähnt werden, in den meisten Fällen empfiehlt es sich aber, darauf zu verzichten.
In der Kürze liegt die Würze! Ein Appellschreiben sollte nur in Ausnahmefällen länger als eine DIN A4-Seite sein, sonst besteht die Gefahr, daß es nicht vollständig gelesen wird.
Sollten Sie auf Ihr Schreiben eine Antwort erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie davon an amnesty international. Aus solchen Reaktionen lassen sich oft Rückschlüsse auf das Verhalten der jeweiligen Behörden und Regierungen ziehen, die bei der Planung weiterer Aktionen berücksichtigt werden müssen.